GHd - Allgemeines


Grundvoraussetzung für eine Prüfung ist der Nachweis einer bestandenen Begleithund-Prüfung (BH). Die IGP (Internationale Gebrauchshunde Prüfung) gliedert sich in drei Disziplinen, sogenannten Abteilungen, auf.

 

Abteilung A : Fährtenarbeit
Abteilung B : Unterordnung
Abteilung C : Schutzdienst

 

In den jeweiligen Disziplinen wird die Vielseitigkeit und Intelligenz des Hundes gleichermaßen gefordert und gefördert. An den Hundeführer/in wie an Hund werden hier hohe Anforderungen gestellt. Besonders geeignet für diesen Sportzweig sind die Gebrauchshunderassen. Darunter zählen Rassen wie folgt: Deutscher Schäferhund, Rottweiler, Riesenschnauzer, Malinois, Herder (Holländischer Schäferhund), Boxer, Dobermann, Airedale-Terrier, Hovawart und Bouvier des Flandres. Geeignet sind aber auch Mischlinge und Hunde anderer Rassen, sofern sie über ein festes, ausgeglichenes Wesen sowie über die nötige Physis verfügen.

 

Abteilung A: Fährtenarbeit

Bei der Fährtenarbeit muss der Hund in einem Gelände (z.B. Wiese oder Acker) eine zuvor gelegten Spur durch den Hundeführer oder einer Fremdperson mit Hilfe seines Geruchsinns verfolgen. Auf der Fährte befinden sich Gegenstände welche vom Hund durch ein bestimmtes Verhalten (Sitz, Platz oder Steh) am Gegenstand angezeigt werden muss. Die Anzahl der Gegenstände und der Schwierigkeitsgrad (Länge und Liegedauer der Fährte, Verleitungen, Geländewechsel, Anzahl der Winkel usw.) richten sich nach den entsprechenden Prüfungsstufen (IGP I-III, FH 1 und FH 2). Die Fährtenhundeprüfung (FH1, FH2) sind spezielle Prüfungen bei denen der Hund nur in Fährtenarbeit vorgeführt wird.

Fährtenarbeit zählt beim GHd unter sogenannter „Fleißarbeit“, da der Hundeführer mit seinem Hund bereits frühmorgens im Fährtengelände mit viel Eifer und Konzentration arbeitet, während sich die große Mehrheit der Hundehalter noch einmal wohlig im Bett auf die andere Seite drehen.

Die Fährtenarbeit ist gerade für Junghunde ein idealer Einstieg in diesen Hundesport, denn eine Fährte mit der Nase zu verfolgen, ist ihm angeboren.

           

 

Abteilung B: Unterordnung

Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist die Erweiterung der Ausbildung zum Begleithund und wird von der IGP-Stufe I bis III immer anspruchsvoller.

Im Teil Unterordnung werden dem Hund die Freifolge, dass heißt die Fußarbeit, Sitz, Platz und Steh aus der Bewegung (je nach Prüfungsstufe variierend) abverlangt. Daneben muss der Hund mit einem Apportierholz (Gewicht zwischen 650 – 2000 g) Übungen zeigen, welche sowohl auf der Ebene, als auch über Hindernisse (Steilwand, Meterhürde) stattfinden. Ein weiteres Element ist das Vorausschicken, bei welchem sich der Hund über eine festgelegte Distanz vom Hundeführer wegbewegen und auf Zuruf seines Hundeführers blitzschnell ein Platz Kommando ausführen muss. Die Schussfestigkeit wird mit Hilfe einer Schreckschusspistole bei der Freifolge und dem Ablegen überprüft. Dabei sollte der Hund keinerlei Reaktionen auf den Schuss zeigen.

Zu einer IGP Prüfung gehört der Nachweis der Führigkeit des Hundes, also seiner Bereitschaft, die Befehle seines Menschen auszuführen. Der Gehorsam bildet die Grundlage für das harmonische Zusammenwirken von Hundesportler/in und Hund. Nur wenn alle Sinne des Tieres gefordert sind und seine Interessen berücksichtigt werden, winkt am Ende der wohlverdiente Erfolg – die korrekte und spielerisch einfach aussehende Ausführung einer Aufgabe durch unseren Vierbeiner.

  Freifolge   Hürde Apportieren

 

Abteilung C: Schutzdienst

Bei der Ausbildung im Schutzdienst wird der vorhandene Spiel- und Beutetrieb des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. Der Hund lernt auch unter extremen Bedingungen dem Hundeführer zu gehorchen und die von der Prüfungsordnung geforderten Übungen (wie Verbellen beim Versteck, kurze und lange Flucht, Transport zum Leistungsrichter) zu erledigen. Ein gut ausgebildeter Hund und Hundeführer wird in der Öffentlichkeit nicht negativ auffallen.

Entscheidend für diese Disziplin ist das Wesen des Hundes. Voraussetzung dafür ist die Ausgeglichenheit, Nervenstärke und das Selbstbewusstsein des Hundes um Kampftrieb und Mut mit unabdingbarem Gehorsam zeigen zu können. Ein Hund, der vom Hundeführer nicht kontrolliert werden kann und dessen Anweisung er keine Folge leistet, kann die IPO-Prüfung genauso wenig bestehen wie einer, der im Schutzärmel nicht zufasst. 

Revieren  

    

 

 

Unsere Hundeführer           GHd Trainingseindrücke